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Sind Fahnen eigentlich genehmigungspflichtig?

Inhaltsverzeichnis

Fahnen beziehungsweise Werbefahnen sind eine Form von Werbeanlagen, genauso wie Plakate, Leuchtreklame oder Werbeschilder. Deshalb müssen Unternehmen bei der Aufstellung auch einiges beachten und sich an die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien halten. Denn generell sind Werbeanlagen nur zulässig, wenn sie von der zuständigen Bauordnungsbehörde genehmigt wurden. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen kurz erläutern, wie die Richtlinie für Fahnen sind und die Frage klären, ob diese genehmigungspflichtig sind

Wichtig: Das Bauamt verlangt bei Verstößen und bei dem Aufstellen ohne Genehmigung gegebenenfalls die Beseitigung und kann außerdem ein Bußgeld festsetzen.

Rechtliche Aspekte beim Aufstellen von Fahnen

Das Bau- und Wegerecht ist in jedem Bundesland unterschiedlich gestaltet, wodurch unterschiedliche Vorschriften für eine Genehmigung einzuhalten sind.

Nach der Bauordnung in den meisten Bundesländern sind Fahnenmasten bis zu einer Höhe von 10 Metern normalerweise genehmigungsfrei. Aber aufgepasst – diese Regel betrifft nur den Fahnenmast und nicht die Fahne an sich! Wenn die Fahne nämlich der Werbung eines Geschäftes, einer Marke oder eines Unternehmens dient, kommt es zu einer Genehmigungspflicht, weil die Fahne als Werbeanlage zählt. In den meisten Kommunen und Bundesländern sind alle Werbeanlagen mit einer Größe über einen m2 genehmigungspflichtig.

Einfach ausgedrückt: Den Fahnenmast können Sie in der Regel ohne Genehmigung aufstellen. Wenn Sie eine private Fahne hissen wollen, benötigen Sie normalerweise auch keine Genehmigung. Bei Werbefahnen benötigen Sie eine Genehmigung. Sind Fahnen eigentlich genehmigungspflichtig?

Tipp: Eine bereits genehmigte Werbeanlage, die verändert wird, zum Beispiel durch Erneuerung oder Hinzufügen von bestimmten Bestandteilen, muss wieder neu vom Bauamt genehmigt werden.

Darauf müssen Sie beim Aufstellen einer Fahne achten

Grundsätzlich sollte bei dem Aufstellen von Fahnen darauf geachtet werden, dass Nachbarn nicht belästigt werden. Fahnen können, obwohl sie meist aus Textilien bestehen, Lärm verursachen, zum Beispiel wenn ein starker Wind weht. Zudem werfen sie, je nachdem wo sie platziert sind, Schatten oder verdecken einen Teil der Umgebung.

Mehr Informationen über die Genehmigung von Werbeanlagen finden Sie in diesem Beitrag. 

Bei Fragen, wenden Sie sich am besten an das für Sie zuständige Bauamt.
Kontaktmöglichkeiten zum Bauamt für Recklinghausen finden Sie unter diesem Link

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