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Energiesparverordnung 2022: Licht aus für beleuchtete Außenwerbung

Inhaltsverzeichnis

Die Energiekrise droht für viele Kaufleute zu einer finanziellen Schlinge zu werden. Um die Kosten zu senken, ist es für die Regierungen wichtig, den Energiebedarf zu reduzieren. Ab 1. September 2022 gelten in Deutschland etliche Maßnahmen zum Energiesparen.

Die Energiesparverordnung gilt zunächst bis zum 28. Februar 2023. Die Absicht ist, den Winter zu überbrücken.

Die Temperatur in öffentlichen Gebäuden ist auf maximal 19 Grad Celsius begrenzt. Die Geschäfte müssen tagsüber die Türen schließen, damit weniger Wärme entweichen kann. Auch die beleuchtete Außenwerbung ist von den Energiesparmaßnahmen betroffen. Doch es gibt auch Ausnahmen, wann eine Lichtreklame leuchten darf.

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Energiesparmaßnahmen für beleuchtete Außenwerbung

Nach der Energiesparverordnung müssen nun ab 1. Oktober 2022 zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages beleuchtete Werbeanlagen abgeschaltet werden. Vom 1. bis 30. September galt das Verbot sogar bis 16 Uhr des Folgetages, welches jedoch schnell gelockert wurde.

Es zählen sowohl digitale als auch analoge Außenwerbungen sowie auch klassische Lichtreklamen. Ebenso sind Gebäude-Illuminationen verboten. In Berlin beispielsweise sind zweihundert historische Gebäude nachts kaum noch beleuchtet.

Doch unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Werbeanlagen leuchten.

Ausnahmen für Lichtreklame

Länger leuchten darf die Lichtwerbung nur, wenn die hellen Tafeln auch der Sicherheit dienen, zum Beispiel in Unterführungen.

Auch die Beleuchtung von Autobahntankstellen bleibt an, da sie als wichtig für die Verkehrssicherheit betrachtet wird.

Das Bundeswirtschaftsministerium stellte klar, dass Straßenlaternen und Schaufenster ebenfalls nicht betroffen sind.

Ein Statement zum Verbot vom Fachverband Außenwerbung (FAW)

Laut der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung dürfen seit 1. September zwischen 22 Uhr und 16 Uhr “beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen” nicht betrieben werden. Dieses Verbot ist nun gelockert worden. Die Lichtreklame „darf“ nun ab 1. Oktober 2022 von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr eingeschaltet werden.

Der Fachverband Außenwerbung (FAW) ist nicht grundlos der Meinung, dass das vorübergehende Verbot für beleuchtete Werbeanlagen zur Energieeinsparung sich kurzfristig nicht umsetzen lässt. Die Werbebranche ist zwar bemüht, die Energiesparverordnung umzusetzen, aber bei 92.500 betroffenen Leuchtreklamen ist dies schnell keinesfalls machbar.

Der FAW-Geschäftsführer Kai-Marcus Thäsler gab der “Welt am Sonntag” ein Statement dazu ab: “Beim weitaus größten Teil der betroffenen Anlagen handelt es sich um analoge Werbeträger, die bisher mit einer Dämmerungsautomatik ausgestattet sind. Diese Dämmerungsautomatik muss an jeder einzelnen Fläche von einem Elektriker gegen eine Zeitschaltuhr ausgetauscht werden.”

Ein weiteres Hindernis stellt die Beleuchtung bei verglasten Werbeanlagen dar. In der feuchten und kalten Jahreszeit gilt die Beleuchtung als Wärmequelle, die das Beschlagen und Zufrieren der Werbeschilder verhindert.

Der FAW-Geschäftsführer äußert sich auch zu diesem Punkt: “Um nachhaltige Schäden an den Anlagen zu verhindern, müssten anstelle der Beleuchtung Heizsysteme eingebaut werden, deren Energiebedarf aber um ein Vielfaches größer wäre.”

Zudem dauert die Umrüstung deutlich länger, als die Energiesparverordnung aktuell gilt. Hinzu kommt, dass sowohl die nötigen Materialien als auch die Fachkräfte fehlen, um die notwendigen Änderungen in der kurzen Zeit umzusetzen.

“Darauf haben wir den Verordnungsgeber bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt hingewiesen”, sagte Thäsler. “Wir müssen davon ausgehen, dass die flächendeckende Umrüstung mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.”

Ein Statement des Verbandes "Lichtwerber Deutschland e.V."

Aus Sicht der LWD geht es nicht um das einfache Ausschalten der Lichtwerbung, sondern um die angepasste und der Umgebungshelligkeit folgende Steuerung von Werbeanlagen.

Seit die LED-Technologie auf dem Markt ist, ist dies ein brennendes Thema. Werbeanlagen mit eingebauten LEDs verbrauchen lediglich einen Bruchteil der Energie im Vergleich zu den früheren Werbeanlagen. Außerdem können die LED-Lichtwerbeanlagen auf eine ziemlich simple Art angepasst werden.

„Der Regelbetrieb erfolgt begrenzt auf 80 Prozent der Leistung und wird je nach Umgebungshelligkeit auf bis zu 20 Prozent und weniger heruntergeregelt bei gleicher optischer Lesbarkeit“, sagt der Vorstandsvorsitzende der LWD Hans Joachim Kremser. „In der Verordnung „Werbeanlagen“ werden allerdings die im Einzelhandel an der Stätte der Leistung mit den öffentlichen Plakatwänden und LED Video Walls zusammen beurteilt.”

Kremser führt weiter aus: “Das führt aus unserer Sicht zur Fehleinschätzung der Energieverbräuche von “Werbeanlagen“ im Sinne unseres Verbandes. Die ermittelten Werte sind aus Sicht des LWD für Werbeanlagen an den Ladenlokalen völlig überzogen. Als Begründung der Abschaltung von beleuchteten oder lichtemittierenden Werbeanlagen wird eine prognostizierte Einsparung von 4300 Gigawattstunden jährlich angegeben.“

Diese Berechnung zum Einsparen von Energiekosten der beleuchteten Außenwerbungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erscheint dem LWD deutlich überhöht und entspricht laut Daten des Verbandes Lichtwerber Deutschland e.V. nicht der Realität.

„Von unseren Mitgliederunternehmen erhalten wir derzeit eine Fülle von Energie-Verbrauchswerten, die um das oftmals mehr als 100-fache unter den Annahmen des Ministeriums liegen. In Anbetracht der geringen Energieverbrauchszahlen der Lichtwerbeanlagen halten wir die Maßnahme der Bundesregierung für überzogen und unangemessen“, teilt Kremser weiter mit.

Aus Sicht des LWD muss die Regelung des Energieverbrauchs bezogen auf die Umgebungshelligkeit Ziel einer entsprechenden Verordnung sein. In diese Richtung möchte der Verband auf die Verordnung einwirken.

Korrektur der Verordnung

Der Druck der Öffentlichkeit, der Unternehmer und den Branchenverbänden auf das BMWK führte zu einer erheblichen Korrektur der Verordnung. Insbesondere hat Das LWD erreicht, dass Lichtwerbeanlagen am Ort der Leistung gänzlich von den Beschränkungen ausgenommen worden sind.

Details lesen Sie bitte hier:

https://bit.ly/3Uden3nls 

„Unsere Position nochmal deutlich gemacht: Nicht Ausschalten soll das Thema sein, sondern der Einsatz intelligenter Lichtsteuerungen. An dieser Aufgabe und einer entsprechenden Regelung arbeiten wir erfolgreich seit geraumer Zeit mit führenden LED-Herstellern in Deutschland und mit der CEN in Brüssel“, sagte Kremser.

Der LWD holt weitere belastbare Ergebnisse auf Basis von Verbrauchsinfos ihrer Mitgliederbetriebe ein. Dabei werden sie durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützt, die auf Kommunalrecht spezialisiert ist, um im weiteren Verfahren die erforderliche Rechtssicherheit herzustellen.

Stromverbrauch der LED-Glühbirnen

Eine 6-Watt-LED-Glühbirne, die auch mit einer 40-Watt-Glühbirne vergleichbar ist, verbraucht bei vier Brennstunden pro Tag nur 8,5 kWh (zwei Euro) im Jahr. Wenn Sie die Glühbirne 24 Stunden am Tag brennen lassen, kostet das 12 Euro pro Jahr.

Vorteile der LED-Beleuchtung bei Lichtwerbung

LED-Glühbirnen geben sofort nach dem Einschalten Licht ab. Man muss also nicht wie bei Energiesparlampen eine Weile warten, bis die Lampe ihre volle Helligkeit erreicht hat.

Die Lebensdauer von LED-Lampen ist sehr lang. Eine durchschnittliche LED-Lampe hat eine Lebensdauer von 50.000 Stunden. Zum Vergleich: Eine Glühbirne hält nur 1.000 Stunden.

Das Ein- und Ausschalten beeinträchtigt die Lebensdauer von LED-Lampen nicht, anders als beispielsweise bei Energiesparlampen. LED-Glühbirnen sind auch für die Verwendung im Freien geeignet.

Kurz gesagt, die größten Vorteile der LED-Beleuchtung bei Lichtwerbung sind der sehr niedrige Energieverbrauch und die lange Lebensdauer der LED-Lampen, wodurch Sie eine Menge Geld auf Ihrer Energierechnung sparen werden.

 

Energiebedarf für beleuchtete Außenwerbung

Welchen Anteil an Energiebedarf und CO2-Emissionen hat die Werbebranche wirklich? Um diese Frage zu beantworten, müsste erstmal Klarheit und Transparenz geschaffen werden. Denn:

1. Die Energiesparverordnung wurde aufgrund der notwendigen Geschwindigkeit ziemlich grob umgesetzt. Beispielsweie sind Schaufenster  von der Nachtabschaltung ausgeschlossen. Der sinnvolle Ausnahmetatbestand aus der Verordnung „öffentliche oder Verkehrssicherheit“, scheint hier nicht erfüllt zu sein. Das Wirtschaftsministerium konnte dies insofern nicht begründen.

2. Bei den Außenwerbeformen gibt es bislang keine klare Differenzierung, sondern lediglich eine schwammige Formulierung: „Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt.“

Es geht also hierbei nicht um die Frage, wie viel Energie tatsächlich durch Außenwerbung verbraucht wird, sondern um Licht im Allgemeinen. Ströer ist zudem empört, weil es nicht wichtig zu sein scheint, dass die eigenen Displays bereits mit Grünstrom versorgt werden. Offenbar werden in der Vergangenheit vollbrachten Energiesparbemühungen nicht gewürdigt. Das Ziel der Energiesparverordnung ist jedoch, Energie zu sparen und nicht CO2. Die Verwendung des Grünstroms spielt somit hierfür keine Rolle.

Uneinigkeit beim Gesamtenergieverbrauch der Außenwerbung

Der WDR beauftragte das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung RWI, um eine Schätzung des Gesamtenergieverbrauchs der Außenwerbung vorzunehmen. Das Institut legte einen Wert von 113.000 Megawatt vor, wie die “Tagesschau” im August 2022 berichtete. Dies ist mit dem Energieverbrauch von 40.000 Zweipersonen-Haushalten pro Jahr zu vergleichen. Der Nachrichtendienst „Golem“ teilte mit, dass Wall und Ströer ihre Vergleichsdaten nicht offenlegen möchten.

Der Fachverband Außenwerbung (FAW) legte dazu ganz andere Zahlen vor: DOOH verbrauche „nur“ 60.000 Megawatt. Wie kommt es nun zu der starken Differenz im Verbrauch?

Ein Grund dafür könnte sein, dass die Bildschirme in Innenräumen, Malls und Bahnhöfen mal mitgezählt werden und dann wieder nicht. Die Energiesparverordnung trifft im Übrigen diesen Unterschied nicht explizit, was zu einem starken Protest der Sportverbände führte, die sich um ihre digitale Bandenwerbung sorgten.

Digitale Bildschirme in der Energiekrise

Der FAW stellte in einem Kommentar bei „Invidis“ zudem klar, dass die Schätzung des Leibniz-Instituts nicht berücksichtige, dass bereits Energiesparmaßnahmen wie die Nachtabschaltung der Leuchtreklame, Umkehr der Informations-Anzeige von Schwarz auf Weiß zu Weiß auf Schwarz sowie die Dimmung in Kraft sind.

Exkurs: Eine integrierte Lichtsteuerung ermöglicht es, die individuelle Farbanpassung der LED-Lichtwerbung zeitgesteuert einzustellen.
Durch das Dimmen der LED-Außenwerbung reduzieren sich somit der Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Wartungskosten. Außerdem können dadurch auch verschiedene Licht-Stimmungen simuliert werden.

Eins steht jedoch fest: Eine Aufklärung über die tatsächlichen Energiekosten von beleucheter Außenwerbung müssen präzsiert und transparent offengelegt werden. Der Chef der FAW Kai-Marcus Thäsler trifft mit seiner Aussage den Kern: “Die Nachrüstung der Werbeanlagen mit Zeitschaltuhren verbraucht vermutlich mehr Energie, als die Regulierung einspart.” Aber wird ein solches Argument aktuell noch öffentliches Gehör finden?

Danke schön in Form einer Leuchtreklame

Quellen

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